Zuschuss

Möglichkeiten bei Austausch einer Haustür

Förderung über BAFA (Energieberater notwendig)

Zuständige Stelle zur Förderung:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Maßnahme:

Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle 
Fördergegenstand: Austausch von Außentüren 

Notwendig bei Antragstellung:

Energie-Effizienz-Experte (EEE)

Höhe der möglichen Förderung:

20% der förderfähigen Ausgaben bei Investition von mind. € 2.000. max € 60.000 je Wohneinheit

An welche Stelle muss ich mich wenden?

Förderungen zur Einzelmaßnahme an Gebäudehülle (z. b. Haustüren) werden über die BAFA abgewickelt. 

Wo kann ich mich belesen?

Ein Überblick über die Förderprogramme erhalten Sie hier

Es gibt ein Informationsblatt zur Bundesförderung für effiziente Gebäude und den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.

Weiterhin gibt es ein allgemeines Merkblatt zur Antragstellung bei der BAFA

Rechenbeispiel: förderfähiger Kosten einbruchhemmende Haustür inkl. Montage
BEISPIEL:
Einbruchhemmende Haustür Trend-Line RC-2 
€ 2.950
+ Austauschkosten und Montage nach RC2 inkl. Demontage der vorhandenen Tür€ 1.000
Gesamtkosten Haustürtausch € 3.950
- 20% Förderung bei diesem Rechenbeispiel

-€ 790

tatsächliche Kosten € 3.160

Bei den Rechenbeispielen sind wir von einer Montage im gemauerten Haus ausgegangen.  Es handelt sich hier um einen Schätzpreis ohne Verleistung/Beiputzarbeiten etc.

*Alle Preisbeispiele stellen kein verbindliches Angebot dar. Es dient als repräsentatives Rechenbeispiel zur staatlichen Fördermaßnahme an einem tatsächlichen Haustürmodell. Die staatliche Fördermaßnahme und Türkonfiguration kann sich individuell ändern und somit auch der Endpreis.
  
Bilder der Türmodelle können optionale Sonderausstattung zeigen (Motivglas, Holzdekor, längere Griffe o. Ä. gegen Aufpreis erhältlich).

Warum gibt es vom Staat Förderung beim Austausch der Haustür?

Der Staat möchte die Einbruchzahlen minimieren und bezuschusst den Austausch der Haustür, wenn diese mind. der Einbruchschutzklasse RC-2 entspricht. 

Wieviel Geld bekomme ich?

Über 10,0% der Kosten die für den Austausch der Haustür durch eine Sicherheitshaustür ab RC-2 anfallen werden vom Staat gefördert. Entsprechende Fördersummen liegen zwischen 200,-€ bis 1500,-€ pro Wohneinheit.
z. B. erhalten Sie bei einer Summe von € 4.000,- einen Zuschuss von € 500,-

Wie komme ich zum Geld?

Die Abwicklung erfolgt über die kfw im Programm 455-E. Nutzen Sie das sehr einfache online-Antragsverfahren

  • Die Antragstellung und Abwicklung können Sie ganz einfach alleine machen, ein Sachverständiger oder Energieberater etc. ist NICHT notwendig.
  • Die Antragsstellung muss vor Beginn des Austauschs erfolgen



Das wird gefördert:

  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
  • eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder
  • Mieter (mit Zustimmung des Vermieters zu den Umbaumaßnahmen)

Das wird NICHT gefördert:

  • Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
  • gewerblich genutzte Flächen/Gebäude
  • Pflege- und Altenwohnheime
  • Umschuldungen bestehender Darlehen
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben

Eine Haustür ist förderfähig ab Widerstandsklassen RC-2 und einem UD-Wert <=1,3 W/(m²K).

Türen aus dem Türenwerk erfüllen bereits in der Basis diese Vorraussetzungen.